CE für Maschinen nach neuer Maschinenverordnung

Ziel:

Ab dem 20. Januar 2027 müssen alle neu in Verkehr gebrachten Maschinen die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 erfüllen.
Die neue Verordnung passt die Anforderungen an den aktuellen Stand der Technik, neue Technologien und die Digitalisierung an. Neben herkömmlichen Maschinen berücksichtigt sie nun auch selbstlernende oder autonome Systeme, kollaborierende Roboter, mit dem Internet verbundene Maschinen sowie Systeme mit funktionaler Sicherheit. Software wird konsequent als Sicherheitsbauteil definiert, zudem wird Cybersecurity Bestandteil der Maschinensicherheit und der CE-Konformität.
Auch die Liste der „gefährlichen Maschinen“ (bisher Anhang IV) wurde aktualisiert. Zugleich soll die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Hersteller reduzieren, unter anderem durch digitale Formate für technische Dokumentationen wie Betriebsanleitungen. Die Maschinenverordnung ersetzt die seit 2010 geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Hersteller und Inverkehrbringer müssen die neuen Vorgaben ab dem Stichtag 20. Januar 2027 umsetzen. Neben den allgemeinen Sicherheitsanforderungen sind Unternehmensprozesse darauf auszurichten sowie technische Dokumentationen anzupassen oder neu zu erstellen. In diesem eintägigen Webinar erfahren Sie alles Wesentliche zur Umsetzung der neuen Maschinenverordnung, ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Änderungen gegenüber der bisherigen Maschinenrichtlinie.


Inhalt:

  • Grundsätzliches: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 anzuwenden durch Hersteller, Bevollmächtigte, Eigenhersteller und Einführer. Geltungsbereich, Ziele, Anwendung, Maschinenverordnung als unmittelbar geltendes Recht, Aufbau der Verordnung, Zeitplan
  • Anwendung: Konformitätsbewertung - Übersicht, Maschinendefinitionen, unvollständige Maschinen, Ausnahmeliste, technische Dokumentation – Grundsätze, Risikobeurteilung, Normen anwenden, grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang III, Anforderungen an Maschinensteuerungen hinsichtlich Cybersecurity, Anforderungen an autonome- und KI-Systeme, Betriebsanleitung / Montageanleitung, EU-Konformitätserklärung / EU-Einbauerklärung, Maschinenkennzeichnung, digitale Dokumentation.
  • Anhang I-Maschinen: Einbezug gemeldeter Stellen, Interne Fertigungskontrolle, Umfassende Qualitätssicherung, Baumusterprüfung.
  • Besonderheiten: "Wesentliche Veränderung" an Maschinen.

Zielgruppen:

Geschäftsführer/innen, Betriebsleiter/innen, Technische Leiter/innen, Leiter/innen Instandhaltung, Leiter/innen Technische Dokumentation, Entwicklungs-/Konstruktions-/Produktionsleiter/innen, CE-Beauftragte, Sicherheitsfachkräfte und sonstige Mitarbeiter/innen, die für die EU-Konformität von Maschinen, Anlagen und technischen Produkten verantwortlich sind.


Voraussetzungen:

Technische Kenntnisse, Grundkenntnisse Maschinensicherheit


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