Explosionsschutz

Beratung / Konzeptionen zum Explosionsschutzschutz für Hersteller und Betreiber

Über die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU bzw. 1999/92/EG wird die Verantwortung im Explosionsschutz zwischen Hersteller und Betreiber geregelt.
Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU wendet sich maßgeblich an Hersteller von Geräten für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Aber auch im Sinne der Maschinenrichtlinie sind für nichtelektrische Geräte (Maschinen, Anlagen) entsprechende Maßnahmen erforderlich. Im Rahmen dieser Anforderungen unterstützen wir Sie gern in folgenden Punkten:

  • Explosionsschutzkonzepte für Maschinen und Anlagen, konstruktive Beratung
  • Auswahl und Umsetzung der Zündschutzarten für nichtelektrische Geräte
  • Beratung zu Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen
  • Messung von Oberflächenwiderstand, Durchgangswiderstand, Ableitwiderstand
  • Ermitteln, Berechnen von Exzonen (Staub, Gas), Erstellen von Zonenplänen
  • Erstellung von Zündgefahrenbewertungen
  • Ermitteln exrelevanter Sicherheitsinformationen für die technische Dokumentation

Im Rahmen der betreiberseitigen Vorschriften der Richtlinie 1999/92/EG (ATEX 137) unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Maßnahmen im Sinne des primären-, sekundären- oder konstruktiven Explosionsschutzes:

  • Explosionsschutzkonzepte für Arbeitsmittel und Anlagen
  • Ermitteln, Berechnen von Exzonen (Staub, Gas), Erstellen von Zonenplänen
  • Gefährdungsbeurteilungen, Konformitätsprüfungen
  • Erstellung Explosionsschutzdokumente

Responsives Bild

Risikobeurteilung

an Maschinen und Anlagen