Risikobeurteilungen

Herstellerpflicht

Risikobeurteilungen dienen dem systematischen Ermitteln und Bewerten von Gefahren, die von Maschinen oder Anlagen ausgehen. Sie sind Bestandteil der internen Technischen Dokumentation und somit Voraussetzung für das CE-Zeichen. So verlangt es die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Anhang I:

"Der Hersteller/Bevollmächtigter muss eine Risikobeurteilung durchführen / durchführen lassen und muss dann die Maschine unter Berücksichtigung der Ergebnisse konstruieren und bauen ..."

Umsetzung in der Praxis

Die Maschinenrichtlinie autorisiert die Risikobeurteilung und verweist auf einschlägige harmonisierte Normen, gibt jedoch keine konkrete Vorgehensweise vor. Die durch das Ingenieurbüro Winkler favorisierten Verfahren laufen nach folgenden Schritten ab:

  • Festlegen der Grenzen der Maschine
  • Ermitteln der Gefahren mittels Gefahrenlisten
  • Risikobewertung, Festlegung Risikoklasse
  • Zuordnung von Maßnahmen entsprechend der dreistufigen Sicherheitsphilosophie nach EN 12100
  • Ermitteln evt. Restrisiken
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Wir helfen Ihnen

Wir helfen Ihnen bei der Ein- und Durchführung von Risikobeurteilungen für Ihre Maschinen, Anlagen oder technischen Produkte:

  • Prüfung der Maschine in der Konstruktionsphase oder als fertiges Produkt
  • Durchführung der Risikobeurteilung
  • Erstellung der Dokumentation gemäß Anhang VII der MaschRL

Risikobeurteilung mit SafeXpert

Risikobeurteilungen erstellen wir auch softwaregestützt mit Hilfe der CE-Praxissoftware "SafeXpert" der Firma IBF - Automatisierungs- und Sicherheitstechnik GmbH.

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Risikobeurteilung

an Maschinen und Anlagen