Durchführen von Lärmmessungen nach harmonisierten Normen
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG macht unter anderem Vorgaben zum Lärm von Produkten. Denn Lärm kann Anwender und Beschäftigte gesundheitlich massiv belasten. Angaben zur Lärmemission einer Maschine sind daher verpflichtend vorgeschrieben. Für den Hersteller bedeutet dies, dass der Lärmpegel gemessen und deklariert werden muss. Folgende Angaben zur Geräuschemission in der Betriebsanleitung und in den Verkaufsprospekten sind vorgeschrieben:
Ermittlung von Emissionsschalldruckpegeln und Schallleistungspegeln an Maschinen und Aggregaten nach EN ISO 11204, EN ISO 3746 bzw. nach maschinenspezifischen Normen. Ausstellen von entsprechenden Messprotokollen.