Lärmmessung an Maschinen

Durchführen von Lärmmessungen nach harmonisierten Normen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG macht unter anderem Vorgaben zum Lärm von Produkten. Denn Lärm kann Anwender und Beschäftigte gesundheitlich massiv belasten. Angaben zur Lärmemission einer Maschine sind daher verpflichtend vorgeschrieben. Für den Hersteller bedeutet dies, dass der Lärmpegel gemessen und deklariert werden muss. Folgende Angaben zur Geräuschemission in der Betriebsanleitung und in den Verkaufsprospekten sind vorgeschrieben:

  • Emissionsschalldruckpegel LpA am Arbeitsplatz, sofern dieser über 70 dB(A) liegt.)
  • Schalleistungspegel LWA der Maschine, sofern dieser am Arbeitsplatz über 80 dB(A) beträgt.
  • Spitzenschalldruckpegel LpC peak am Arbeitsplatz, wenn dieser Wert über 130 dB liegt.

  • Unsere Dienstleistungen

    Ermittlung von Emissionsschalldruckpegeln und Schallleistungspegeln an Maschinen und Aggregaten nach EN ISO 11204, EN ISO 3746 bzw. nach maschinenspezifischen Normen. Ausstellen von entsprechenden Messprotokollen.


    Responsives Bild

    Zum Seminarkalender


    Risikobeurteilung

    an Maschinen und Anlagen