CE für Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen

Herstellerpflicht

Maschinen und Anlagen, die in exgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, fallen in den Geltungsbereich der ATEX-Richtlinie. Laut EN ISO 80079-37 werden diese Maschinen als "nichtelektrische Geräte" bezeichnet, auch für diese ist das Konformitäts-Bewertungsverfahren der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU anzuwenden.

Wir helfen Ihnen

Wir unterstützen Sie bei der CE-Zertifizierung Ihrer nichtelektrischen Geräte entsprechend den jeweiligen Anforderungen des Konformitätsbewertungsverfahrens der ATEX-Richtlinie:

  • Ermitteln und Bewerten von Exzonen (Staub, Gas)
  • Einteilung in Gerätegruppen und Kategorien
  • Durchführung / Koordination der Maßnahmen im Rahmen der anzuwendenden Module
  • Kommunikation mit den gemeldeten Stellen
  • Ermitteln der Maßnahmen aus den relevanten Normen bzw. zu den Zündschutzarten
  • Vorgaben zur Ex- / CE-Kennzeichnung
  • Erstellung und Zusammenstellung der erforderlichen technischen Dokumentationen


Responsives Bild

Risikobeurteilung

an Maschinen und Anlagen